Pflegestufen / Kosten

Die Unterbringungskosten richten sich nach der Pflegebedürftigkeit, die bei der Aufnahme durch den medizinischen Dienst festgestellt wird.
Hierbei sind vier Einstufungen für stationäre Pflege zu unterscheiden:


  Einstufungen
Pflegestufe Tägliche Aufw. Monatsbeitrag
abzüglich Pflegekasse
verbleiben an Heimkosten
  Stufe 0
47,89 € / Tag
1.456,82 €
0,00 €
1.456,82 €
  Stufe I
62,46 € / Tag
1.900,04 €
1.023,00 €
877,04 €
  Stufe II
73,39 € / Tag
2.232,53 €
1.279,00 €
953,53 €
  Stufe III
91,59 € / Tag
2.786,17 €
1.470,00 €
1.316,17 €

Den genauen Wortlaut des § 15 SGB XI und den aktuellen Pflegesatz können Sie bei der Heimleitung erfragen / einsehen. Sie können sich auch bei Ihrer Krankenkasse diesbezüglich erkundigen. Eine detailiertere Auflistung der Posten können Sie im unten aufgeführtem PDF-Dokument erlesen.

Die Leistungsentgelte sind im Voraus am Ersten eines Monats fällig; sie sind spätestens bis zum 5. des laufenden Monats zu zahlen. Bei Bewohnern, die die Heimkosten über das Sozialamt finanziert bekommen, wird zusätzlich ein monatliches Verfügungsgeld / Barbetrag gezahlt.


PDF-Dokument Vergütunssätze für stationäre Pflege: verguetungssaetze_stationaere_pflege.pdf