Pflegestufen / Kosten
Die Unterbringungskosten richten sich nach der Pflegebedürftigkeit, die bei der Aufnahme durch den medizinischen Dienst festgestellt wird.
Hierbei sind vier Einstufungen für stationäre Pflege zu unterscheiden: |
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Einstufungen |
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Pflegestufe |
Tägliche Aufw. |
Monatsbeitrag |
abzüglich Pflegekasse |
verbleiben an Heimkosten |
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Stufe 0 |
47,89 € / Tag |
1.456,82 € |
0,00 € |
1.456,82 € |
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Stufe I |
62,46 € / Tag |
1.900,04 € |
1.023,00 € |
877,04 € |
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Stufe II |
73,39 € / Tag |
2.232,53 € |
1.279,00 € |
953,53 € |
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Stufe III |
91,59 € / Tag |
2.786,17 € |
1.470,00 € |
1.316,17 € |
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Den genauen Wortlaut des § 15 SGB XI und den aktuellen Pflegesatz können Sie bei der Heimleitung erfragen / einsehen. Sie können sich auch bei Ihrer Krankenkasse diesbezüglich erkundigen. Eine detailiertere Auflistung der Posten können Sie im unten aufgeführtem PDF-Dokument erlesen. Die Leistungsentgelte sind im Voraus am Ersten eines Monats fällig; sie sind spätestens bis zum 5. des laufenden Monats zu zahlen. Bei Bewohnern, die die Heimkosten über das Sozialamt finanziert bekommen, wird zusätzlich ein monatliches Verfügungsgeld / Barbetrag gezahlt. |
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