Pflegestufen / Kosten

Die Unterbringungskosten richten sich nach der Pflegebedürftigkeit, die bei der Aufnahme durch den medizinischen Dienst festgestellt wird.
Hierbei sind vier Einstufungen für stationäre Pflege zu unterscheiden:


  Einstufungen
Pflegestufe Tägliche Aufw. Monatsbeitrag
abzüglich Pflegekasse
verbleiben an Heimkosten
  Stufe 0
48,40 € / Tag
1.472,33 €
0,00 €
1.472,33 €
  Stufe I
66,07 € / Tag
2.009,85 €
1.023,00 €
986,85 €
  Stufe II
78,70 € / Tag
2.394,05 €
1.279,00 €
1.115,05 €
  Stufe III
91,32 € / Tag
2.777,95 €
1.510,00 €
1.267,95 €

Den genauen Wortlaut des § 15 SGB XI und den aktuellen Pflegesatz können Sie bei der Heimleitung erfragen / einsehen. Sie können sich auch bei Ihrer Krankenkasse diesbezüglich erkundigen. Eine detailiertere Auflistung der Posten können Sie im unten aufgeführtem PDF-Dokument erlesen.

Die Leistungsentgelte sind im Voraus am Ersten eines Monats fällig; sie sind spätestens bis zum 5. des laufenden Monats zu zahlen. Bei Bewohnern, die die Heimkosten über das Sozialamt finanziert bekommen, wird zusätzlich ein monatliches Verfügungsgeld / Barbetrag gezahlt.


PDF-Dokument Vergütunssätze für stationäre Pflege: verguetungssaetze_stationaere_pflege.pdf